Allgemeine Geschäftsbedingungen
| Allgemeine Geschäftsbedingungen A: Geltung der Bedingungen Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehende, von diesen abweichende, oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und zwar auch dann nicht, wenn sie nicht ausdrücklich abgelehnt werden, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn wir trotz sich widersprechender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen. B: Angebote und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden von uns jederzeit widerrufen werden. Angebote/Bestellungen des Kunden werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung des Liefergegenstandes rechtsverbindlich Werden vom Kunden nachträglich Änderungen des Auftrages gewünscht, so finden diese Änderungen nur dann Eingang in den Vertrag, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wird und die Änderung von uns schriftlich bestätigt wird C: Erfüllungsort/Lieferbedingungen/Gefahrtragung Erfüllungsort für die Zahlung und für die Lieferung ist Arnstorf. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort (als unser Standort) versendet, geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur auf den Kunden über. Dem Verlangen des Kunden steht der Versand aufgrund Handelsüblichkeit gleich. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg. Die Kosten für den Versand trägt der Kunde D: Lieferfristen/Lieferverzug Die in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag nach den Bestimmungen unter B zustande kommt. Stellt der Kunde von ihm zu beschaffende Unterlagen etc. nicht rechtzeitig zur Verfügung, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um diesen Zeitraum der Verzögerung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unseren Standort verlassen hat; oder wir die Ware zur Auslieferung bereitgestellt und dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht ein halten können(Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraus sichtliche, neue Lieferzeit mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts – und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht ( z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder der Nacherfüllung ) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts – und Kündigungsrechte des Kunden E: Abnahme/Annahmeverzug Nimmt der Kunde die Ware nicht vorher ab, gilt die Abnahme der Ware iSv § 640 BGB als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen seit Entgegennahme der Ware die Abnahme schriftlich verweigert: Der Kunde gerät in Annahmeverzug, sofern er bei Anlieferung der mangelfreien Ware die Entgegennahme verweigert. Hat er bereits vor diesem Zeitpunkt ausdrücklich erklärt, die Bestellung nicht annehmen zu wollen, ist eine Lieferung entbehrlich und gerät der Kunde bereits mit unserem wörtlichen Angebot in Annahmeverzug. Der Annahmeverzug verpflichtet den Kunden, die anfallenden Lagerkosten zu erstatten. Wir sind ferner dazu berechtigt, von dem Vertrag unter den Voraussetzungen des § 323 BGB zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug können wir 20% des Bestellpreises einschließlich Umsatzsteuer fordern, soweit der Kunde nicht nachweist, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Insbesondere bei Sonderanfertigungen bleibt uns ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten. F: Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht UnserePreisesindfreibleibendundgelten,wennnichtsanderesvereinbartist,abStandortArnstorf (beiLagerware) oder Standort Hersteller ( Bestellware ).Die jeweils gültigen Steuern (MWST), Zölle oder sonstige Nebenkosten im Zusammenhang mit Vertragsdurchführung sind gesondert zu vergüten. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Tage der Rechnungsausstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der genannten Zahlungsfrist sind wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte und ohne dass es eines Nachweises eines konkreten Verzugsschadens bedarf, berechtigt, für den offen stehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank jeweils nach dem 1. Januar und dem 1. Juli eines Jahres im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu berechnen Zahlungen des Kunden werden auf unsere jeweils älteste Forderung gegen den Kunden angerechnet. Wir können die Ausführung eines Auftrages von einer Vorauszahlung oder Begleichung noch offen stehender Rechnungen aus früheren Aufträgen abhängig machen. Kommt der Kunde mit einer Rechnungssumme in Zahlungsverzug, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt; dies gilt auch für Abschlagsrechnungen. Wir sind ferner zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn er einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens stellt oder wenn über seinem Vermögen ein solches Verfahren eröffnet wird Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, das sich nicht auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche stützt. Insbesondere verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sondern sich aus anderen Geschäften im Rahmen der Geschäftsverbindung ergibt. Dieser Ausschluss erfasst auch das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist im Fall der Hingabe von Wechseln, Akzepten oder Schecks erst dann erfüllt, wenn der jeweilige Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe der Wechsel, Akzepte oder Schecks Barzahlung zu verlangen. G: Sicherungsrecht Wir behalten uns bei sämtlichen Lieferungen das Eigentum an den Lieferungsgegenständen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vollständig beglichen sind Einbau, Verarbeitung oder Umbildung der Vertragsgegenstände durch den Kunden werden stets für uns vorgenommen. Wird ein Vertragsgegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verbaut, verarbeitet oder umgebildet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, wird von unserer Seite ebenfallsanteiliges Miteigentum erworben. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde, soweit ihm die Sache gehört, uns Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt Der Kunde ist berechtigt, die mit Sicherungsrechten behafteten Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Weiterhin tritt der Kunde an den dies annehmenden Lieferanten zur Sicherung unserer Kaufpreiszahlungsansprüche in Höhe des ausstehenden Kaufpreises diejenigen Ansprüche ab, die der Kunde aus einer Weiterveräußerung der betroffenen Vertragsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Dritte erwirbt. Der Kunde ist verpflichtet, auf diese Abtretung bei künftigen Forderungsabtretungen hinzuweisen. Ihm ist es bis auf Widerruf gestattet, die abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes einzuziehen. Wir können die Abtretung offen legen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer der gesicherten Forderungen im Verzug ist und die Offenlegung zuvor dem Kunden angezeigt wurde. | MLK Vertriebs GmbH Arnstorf Der Kunde akzeptiert den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen die unter Eigentumsvorbehaltstehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Von Eingriffen Dritter in unsere Sicherungsrechte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltsgut ausreichend zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Verkaufswertes des Vorbehaltsgutes an uns ab getreten. Der Kunde ist verpflichtet, die Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Bewertung der Sicherheiten erfolgt durch uns nach billigem Ermessen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Auslieferung unserer Waren eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer in der EU zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Großbank in Höhe des noch ausstehenden Zahlbetrags oder eine sonstige Sicherheit im Sinne von § 232 Abs. 1 BGB zu übergeben. Bis zur Übergabe dieser Bürgschaft haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht. H: Gewährleistungsvorschriften Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise entstehen. Nur mit dem Kunden ausdrücklich und schriftlich getroffene Beschaffenheitsvereinbarungen sind verbindlich. Angaben in Werbeschriften begründen keine Beschaffenheitszusagen. Dies gilt auch für dem Vertrag zugrunde liegende Verwendungszwecke, insbesondere wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Kunden erfolgt. Benötigt der Kunde die Ware für besondere Zwecke, so muss er ihre spezielle Eignung dazu vorher prüfen und diesen Zweck ausdrücklich und schriftlich in die Vereinbarung aufnehmen. Die Rechte des Kunden beschränken sich auf die Mängelbeseitigung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen haben wir zu tragen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Sitz der gewerblichen Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, haben wir nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern, vom Vertragzurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Preis und Wert der mangelhaften Ware, sofern wir die Vertragsverletzung nicht wegen Arglist zu vertreten haben. Fabrikationsbedingte Farbabweichungen oder Farbunterschiede stellen keinen Mangel dar. I: Ausschlussfristen/Verjährung von Gewährleistungsansprüchen Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art und/oder die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Warenart oder – menge sind sofort bei der Entgegennahme der Lieferung zu rügen, und in einem vom Kunden zu erstellenden Lieferprotokoll festzuhalten. Sonstige Mängel, die im Wege einer ordnungsgemäßen Untersuchung zu Tage treten, gleich welcher Art, ohne Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Art und Menge sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung an, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel, die auch im Zuge der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht entdeckt werden, sind innerhalb eines Jahres nach gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung an schriftlich zu rügen. Eine nicht form- und fristgerechte Rüge hat den Verlust der Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden zur Folge. Gehen wir auf ein Nacherfüllungsverlangen des Kunden ein, ist darin ausschließlich dann ein Anerkenntnis zu sehen, wenn wir ein solches ausdrücklich und schriftlich erklären. Nur für diesen Fall beginnt die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu zu laufen. Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Regelungen der § 634a Abs. 1 Nr. 1, 2 BGB bleiben hiervon ebenso unberührt wie die Sonderregelung des § 634a Abs. 3 BGB. Der Kunde hat auf jeden Fall die nötige Strom- bzw. Energieversorgung sicher zu stellen, z.B. Strom, zwischen mind. 220 V zu 240 V, 380 V zu 400 V bei Gas u. Öl oder sonstigen Energieträgern ist die landespezifische Norm einzuhalten. Brennerversorgung: mit Gas, Öl oder sonstigem Medium hat der Kunde zu besorgen, ins besonders hat er die Leitungen den Vorschriften entsprechend bis zur „Verbrennungseinheit“ zu verlegen ! J: Zeichnungen Berechnungen, Zeichnungen, Planungen und Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Eine Vorlage ist nur für unseren Kunden bestimmt. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zur Einsicht überlassen oder zugänglich gemacht werden, bei Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Zuwiderhandlungsfall in Höhe von 3.000,-Euro. K: Sonstige Haftung Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt stets unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. L: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die sich aus dem Vertrag ergebenden gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz zuständige Gericht AG Eggenfelden bzw. das LG Landshut. Treten wir als Kläger auf, so sind wir jedoch berechtigt – aber nicht verpflichtet – das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag, bzw. unsere schriftliche Vereinbarung maßgebend. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel muss schriftlich erfolgen. Stand 01. 01. 2010 |
